Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter https://karriere.hessen-agentur.de veröffentlichte Website der HA Hessen Agentur GmbH.
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie
(EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen
im Einklang mit den Bestimmungen des Hessischen
Behinderten-Gleichstellungsgesetz (HessBGG) sowie der Hessischen
Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (HVBIT) zur Umsetzung
der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Datum der Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am erstellt.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben
sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der HVBIT, die auf der Grundlage von
§ 14 des HessBGG erlassen wurde.
Nicht barrierefreie Inhalte
Aufgrund der Überprüfung ist die Website https://karriere.hessen-agentur.de mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Unvereinbarkeiten bzw. Ausnahmen teilweise vereinbar.
Unvereinbarkeit mit der HVBIT
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind unvereinbar mit § 3 Absatz 1 der HVBIT und nicht barrierefrei:
Grafiken und Bedienelemente verfügen teilweise über keinen oder keinen aussagekräftigen Alternativtext oder Beschriftung.
Erschwerte Navigation für Screenreader-Nutzer, da Listen und
Überschriften teilweise nicht korrekt ausgezeichnet sind und nicht alle
Seitenbereiche definiert sind.
Die Lesereihenfolge entspricht für Tastaturbenutzer nicht der visuell sichtbaren Reihenfolge.
Der Tastaturfokus ist fast durchgehend nicht sichtbar.
Fehlermeldungen nach Falscheingaben in Formularen werden durch Screenreader nicht ausgegeben.
Erschwerung für Screenreader-Nutzer aufgrund fehlender oder falscher Rollen und Attribute von Elementen.
Eine Behebung der oben aufgeführten Punkte ist bis spätestens 30.06.2026 vorgesehen.
Unverhältnismäßige Belastung
Die nachfolgenden Teilbereiche sind nicht
barrierefrei gestaltet, da es eine unverhältnismäßige Belastung gemäß §3
Absatz 5 HVBIT darstellen würde.
Teilbereich:
Ansprechpartner bei Anmerkungen und Fragen zur digitalen Barrierefreiheit
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen
oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr
Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie bitte unsere
verantwortliche Kontaktperson an:
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben
genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können
Sie die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie
Informationstechnik einschalten. Sie haben nach Ablauf einer Frist von
sechs Wochen das Recht sich direkt an die Durchsetzungs- und
Überwachungsstelle zu wenden. Unter Einbeziehung aller Beteiligten
versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit
zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.
Landeskompetenzzentrum für barrierefreie Informationstechnik und Durchsetzungs- und Überwachungsstelle
Sitz: Regierungspräsidium Gießen
Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten Landesbeauftragte für barrierefreie IT Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Landgraf-Philipp-Platz 1-7